der Firma Steinhauser Metalltechnik GmbH für alle Geschäftsbeziehungen
1. Allgemeines
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH, Westpark 8, 88175 Scheidegg und dem Kunden in der zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.,
2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind entsprechend § 13 BGB natürliche Per-sonen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind entsprechend § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
5. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Konditionen für sämtliche Leistungen von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Darstellung von Waren und Leistungen in Katalogen, in sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form. Eine solche Darstellung stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot abzugeben. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware oder Leistung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung oder Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellen keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, außer wenn STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH dies ausdrücklich erklärt.
2.3. STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH kann die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – ablehnen oder kann die Bestellung auf eine geringere Menge begrenzen.
2.4. Alle nach Bestellung des Kunden getroffenen Vereinbarungen zwischen STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH und Kunde zwecks Ausführung des Vertrages werden erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich in der Auftragsfreigabe niedergelegt sind.
2.5. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsfreigabe (Auftragsbestätigung) durch den Kunden gilt die Bestellung als erteilt und der Vertrag kommt zustande.
2.6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH zu vertreten ist.
2.7. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert, die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
3. Entwürfe, Zeichnungen, Unterlagen
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen dem Kunden überlassenen Unterlagen behält sich STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die nicht als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von LIEFERANT.
4. Verbraucherwiderrufsrecht
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware gemäß der Widerrufsbelehrung von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Der Verbraucher trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40 die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie dies im Ladengeschäft möglich wäre. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu” verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
5. Vergütung
1. Die angebotenen Preise sind bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils zum Vertragsschluss gültigen gesetzlichen Höhe enthalten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH gegenüber Unternehmern in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Die Preise von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH gelten gegenüber Verbrauchern ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH getroffen wurde. Die Preise gelten gegenüber Unternehmern zuzüglich etwaiger weiterer Steuern, Abgaben und Zölle, Transport und Verpackung, sofern hierzu nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich Liefer-/Versandkosten, die sich aus Bearbeitungskosten, Lieferkosten oder Portokosten zusammensetzen. Der konkrete Versand-/Lieferpreis der bestellten Ware bestimmt sich nach Größe, Gewicht, Entfernungskilometern zum Bestimmungsort, eventuellem Inselaufschlag innerhalb und außerhalb Deutschlands sowie gegebenenfalls Zollgebühren bei Auslandversendungen in nicht EGEU-Staaten.
4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat Unternehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
6. Zahlungsbedingungen, Lieferung, Verzug
1. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
2. Sofern Rechnungen von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH an Kunden nicht bis zu der in der Auftragsfreigabe genannten Zahlungsfrist von Kunden beglichen sind, befindet sich Kunde in Verzug. Bei Zahlungsverzug erhebt STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH pauschal Mahngebühren von 5 EUR je Mahnung. Dem Kunden ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
7. Erfüllungsort, Lieferzeit und Gefahrübergang
1. Die Lieferzeit wird bei Vertragsschluss von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH bestimmt.
2. Erfüllungsort für Warenlieferungen zwischen Unternehmern ist der Sitz von LIEFERANT, sofern nichts anderes vereinbart wird.
3. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
4. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von LIEFERANT.
9. Sachmängel, Verjährung
1. Ist der Kunde Verbraucher, hat er bei Vorliegen eines Mangels die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung der Ersatzlieferung erfolgen soll. STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
2. Bei Unternehmern leistet LIFERANT für Mängel der Ware oder Werkleistung zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Für Schäden und vergebliche Aufwendungen, die dem Kunden durch Mängel der Ware oder Werkleistung entstehen, gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 11.
4. Verbraucher haben STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 2 Monaten nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
5. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6. Ansprüche wegen Sachmängeln (einschließlich Schadensersatz) verjähren gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, gegenüber Unternehmer ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
7. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen für Bauwerke), § 634a BGB (Baumängel) und § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Regelungen über die Ablaufhemmung, den Neubeginn von Fristen sowie über die Haftung von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8. Mängelansprüche für Sachmängel an Waren oder Werkleistungen erstrecken sich nicht auf Fehlfunktionen der Ware, die nach deren Lieferung auf falscher Behandlung durch den Kunden oder Dritte, v. a. auf einer nach der Produktinformation nicht vorgesehenen Anwendung oder unsachgemäßer Aufbewahrung beruhen oder die Folge von natürlicher Abnutzung sind.
9. STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH gibt gegenüber Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
10. Schutzrechte Dritter, unzulässige Designs
1. Macht ein Dritter Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte durch die von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH gelieferten Waren gegenüber dem Kunden geltend und wird die vertragsgemäße Verwendung der Waren durch den Kunden hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, wird STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die Waren so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Waren gegenüber dem Dritten freistellen.
2. Schlägt die vorgenannte Nacherfüllung fehl oder sind diese Maßnahmen für STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH unzumutbar, ist der Kunde unter Anrechnung einer angemessenen Entschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung berechtigt, nach seiner Wahl vom Kauf der betroffenen Ware zurückzutreten oder dessen Preis zu mindern.
3. Der Kunde hat STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf die behauptete Verletzung nicht anerkennen und darf jedwede Auseinandersetzung mit dem Dritten über die Schutzrechtsverletzung nur im Einvernehmen mit STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH führen.
4. Ansprüche des Kunden aus Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, soweit die Verletzung vom Kunden selbst zu vertreten ist, auf speziellen Vorgaben des Kunden beruht, durch eine nach der Produktinformation nicht vorgesehene Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Ware vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH gelieferten Waren eingesetzt wird.
5. Die Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, die Verletzung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen eine Haftung vorgesehen ist.
6. Aufträge, die auf Wunsch des Kunden hergestellt werden, aber offensichtlich Schutzrechte Dritter verletzen, werden von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH nicht umgesetzt.
11. Sonstige Haftung
1. STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht verursacht werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Datenschutz
1 Mit der „Datenschutzinformation” unterrichtet STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH seine Kunden über:
– Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten;
– das Widerspruchsrecht des Kunden zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes von LIEFERANT;
– die Weitergabe von Daten an von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware,
– das Recht auf unentgeltliche Auskunft der bei STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden;
– das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der bei STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH gespeicherten personenbezogenen Daten.
2. STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemediendiensten erforderlich ist.
3. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken bedarf der Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen. Dem Kunden steht gemäß der Datenschutzrechtlichen Einwilligung von Steinhauser Metalltechnik GmbH das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
4. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die so von ihm gespeicherten Daten gegenüber uns jederzeit durch Sendung einer E-Mail löschen zu lassen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -–nutzung auf die Datenschutzinformation verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Button „Datenschutzinformation“ in druckbarer Form abrufbar ist.
13. Abtretungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH abtreten. STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH wird Einverständnis nur aus wichtigem Grund verweigern.
2. Zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur mit Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis selbst zulässig.
14. Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel
1. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von LIEFERANT, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH ist auch berechtigt, die in diesem Absatz genannten Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Hat der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von LIEFERANT. STEINHAUSER METALLTECHNIK GMBH ist aber auch berechtigt, die in diesem Absatz genannten Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag stellt auch unter Berücksichtigung der ergänzend angewandten gesetzlichen Vorschriften eine unzumutbare Härte dar.
Stand: Juni 2013
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